Ab dem 01.02.2022 entfällt die Förderung für das Effizienzhaus 55 für den Neubau als Wohnhaus aber auch für Nichtwohnhäuser.
Der Förderantrag für ein Effizienzhaus 55 muss bis zum 31.12.2022 gestellt worden sein.
Förderung & Energieeffizienz im Holzbau
Wir als Verbraucher haben die Energiepreise nicht in der Hand. Ein Energieeffizienzhaus verschafft Ihnen mehr Unabhängigkeit vom Auf und Ab der Preise - und Sie haben das gesparte Geld für sinnvollere Dinge übrig. Die höchste Effizienz lässt sich durch Energieeinsparung erzielen. Denn was man nicht verbraucht, belastet auch nicht die Finanzen. Dämmung und Haustechnik sind hervorragende Bausteine für diese Einsparstrategie. Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wird deshalb staatlich gefördert.
Wie hoch Ihre finanzielle Unterstützung ist, hängt davon ab, wie hoch der KfW-Effizienzhaus-Standard des Neubaus ist. Je höher und somit besser dieser Standard ist, umso weniger Energie brauchen Sie und umso höher ist der Wert Ihres Hauses. Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Die Werte 40, 40 plus und 55 definieren die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards. Je kleiner der Wert ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie und desto mehr Förderung erhalten Sie. Ein Überblick über die verschiedenen Effizienzhäuser:
KfW-Effizienzhaus 55
Ein KfW-Effizienzhaus 55 ist der Mindeststandard der Häuser, den wir als Tabel GmbH bauen. Ein KfW-Effizienzhaus 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs des EnEV-Referenzgebäudes benötigen. Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 % des EnEV-Referenzgebäudes nicht überschreiten. Grundlage ist ein Referenzgebäude mit der gleichen Größe, Ausrichtung und gleichen Fenstergrößen wie das geplante Gebäude. Jedoch mit U-Werten und einer Anlagentechnik, die durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegeben sind.
KfW-Effizienzhaus 40
Bei einem KfW-Energieeffizienzhaus 40 ist der Wärmeenergieverbrauch um 60 % geringer als bei einem vergleichbaren Neubau. Dieser geringere Energieverbrauch wird durch einen umfangreichen Wärmeschutz und eine hochwertige Dach- und Bodenplattendämmung gewährleistet. Ein Haus des Standards KfW 40 muss luftdicht sein und regenerative Energien nutzen. Dies kann eine Kombination aus Solaranlage, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Holzpellets sein.
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Ein Effizienzhaus 40 plus wird von uns nach den Kriterien wie das Effizienzhaus 4o gebaut. Es muss darüber hinaus eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut sein. Zusätzlich muss eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien vorhanden sein. Ebenso ein Batteriespeichersystem (Stromspeicher) und eine Visualisierung zur Überwachung von Stromerzeugung und Verbrauch per Benutzerinterface. Der Strom kann per Photovoltaik, Windenergie oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 % erneuerbarem Energieträger erzeugt werden.
Passivhaus
Ein Passivhaus unterliegt einem anderen Berechnungsverfahren. Hierbei wird nicht nur der Energieverbrauch zum Heizen, Lüften, Kühlen und für Trinkwarmwasser berechnet, sondern auch der Verbrauch für den Haushaltsstrom.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir würden uns sehr freuen, Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die Möglichkeiten für Energieeinsparungen in Ihrem Haus aufzuzeigen und Ihnen daraufhin ein kostenloses Angebot zu erstellen.
Effizienzhaus 55
Förder- bzw. Kreditsumme 120.000,00 €
Investitionszuschuss bzw. Tilgungszuschuss 15% = 18.000,00 €
Effizienzhaus 55 EE
Förder- bzw. Kreditsumme 150.000,00 €
Investitionszuschuss bzw. Tilgungszuschuss 17,5% = 26.250,00 €
Effizienzhaus 40
Förder- bzw. Kreditsumme 120.000,00 €
Investitionszuschuss bzw. Tilgungszuschuss 20% = 24.000,00 €
Effizienzhaus 40 EE
Förder- bzw. Kreditsumme 150.000,00 €
Investitionszuschuss bzw. Tilgungszuschuss 22,5% = 33.750,00 €
Effizienzhaus 40 plus
Förder- bzw. Kreditsumme 150.000,00 €
Investitionszuschuss bzw. Tilgungszuschuss 25% = 37.500,00 €
Weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse von KfW:
• Baubegleitung zum Bau Ihres Effizienzhauses als Zuschuss, KfW-Progamm 431
• Einbau einer Brennstoffzelle, Zuschuss bis 28.200,00 € , KfW-Programm 433
• Bildung von Wohneigentum als zinsverbilligtes Darlehen, KfW-Programm 124
• Baukindergeld als Zuschuss, KfW-Programm 424
• zinsverbilligtes Darlehen für Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieen, z.B. PV-Anlagen, Stromspeicher, Windkraftanlagen u.s.w. KfW-Programm 270