Welche Möglichkeiten der Förderung sieht die BEG EM vor?
Bei einer Dachsanierung / Dacheindeckung haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Zuschuss (wird beim BAFA beantragt) und einem Förderkredit (wird über die Hausbank bei der KfW beantragt, Programm 152). Der Zuschuss / Tilgungszuschuss beträgt jeweils 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Die Maximale Förderbetrag beträgt bei einer Einzel Maßnahme 60.000€. Da eine differenzierte Betrachtung oft notwendig ist beraten wir Sie hierzu gerne weiter.